Honorar

Honorar

Das Honorar für Psychotherapie beträgt 80 € bei einer Sitzungszeit von 50 Minuten. In Ausnahmesituationen kann ein ermäßigtes Honorar angesetzt werden – sprechen Sie mich gerne hierauf an.

Kostenübernahme

Private Krankenversicherungen übernehmen meist voll oder anteilig die Behandlungskosten für eine Psychotherapie bei mir als Heilpraktikerin für Psychotherapie. Dies richtet sich nach den individuellen Vertragsvereinbarungen.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten einer Behandlung bei mir als Heilpraktikerin für Psychotherapie in der Regel nicht. Gleiches gilt für die Kostenübernahme bei Anspruch auf Beihilfe.

Ihre Vorteile als Selbstzahler

  • rasche Terminvergabe
  • kein Eintrag einer Psychotherapie bei Ihrer Krankenversicherung
  • keine Einschränkung bei einer anstehenden Verbeamtung
  • keine Ausschlüsse bei einem Neuabschluss einer Privaten Krankenversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Alle vereinbarten Termine sind für Sie persönlich reserviert und können normalerweise nicht kurzfristig an andere Patienten vergeben werden. Falls Sie aus persönlichen Gründen einen Praxistermin einmal nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 48 Std. vorher telefonisch ab. (Eine rechtzeitige Absage auf Anrufbeantworter ist natürlich möglich). Andernfalls wird Ihnen lt. § 611 BGB ein Ausfallhonorar von 80,00 € in Rechnung gestellt. Wenn beim Zustandekommen des Behandlungsvertrages über eine Vergütung nicht gesprochen wurde, so gilt sie dennoch nach § 612.